Im Rahmen der „Gewässerstrukturkartierung Thüringen – 3. BWZ, 2017 – 2018“ wird auch der Bachlauf der Leubach in Frankenheim unter die Lupe genommen.

Die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie gibt daher bekannt:

Gemäß der Anlage 3 zu § 5 der Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer – Oberflächengewässerverordnung OGewV sind die Morphologie und die Durchgängigkeit unterstützende Komponenten zur Einstufung des ökologischen Zustandes der Oberflächengewässer nach EGWasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL). Zur Erhebung dieser Daten hat das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie in Jena (TLUG) beauftragt, eine Gewässerstrukturkartierung durchzuführen.

Diese Daten sind unter anderem auch für die Gewässerunterhaltung, die Gewässerentwicklungsplanung sowie für die Dokumentation und Erfolgskontrolle von Maßnahmen erforderlich. Sie werden nach Abschluss der Kartierung den Gewässerunterhaltungspflichtigen zur Verfügung gestellt.

Die TLUG führt in diesem Zusammenhang eine Gewässerstrukturkartierung an ausgewählten, für die EG-WRRL relevanten Gewässern 1. und 2. Ordnung des Freistaates Thüringen durch. Die Kartierarbeiten wurden EU- ausgeschrieben. Folgende Büros haben den Zuschlag erhalten:

– Büro Zumbroich“ aus Bonn,
– „Die Gewässer–Experten!“ aus Lohmar bei Bonn sowie
– Planungsbüro Björnsen beratende Ingenieure aus Erfurt

Der Kartierzeitraum erstreckt sich über die vegetationsfreie Zeit von Mitte Oktober 2017 bis Ende April 2018. Zeitliche Abweichungen sind witterungsbedingt möglich!

Im Rahmen der Gewässerstrukturkartierung ist das vollständige Abgehen der Gewässer notwendig. Die Daten werden mittels Tablet-PC erfasst. Die Kartierer führen ein Schreiben des Auftraggebers (Legitimation) mit sich (Thüringer Landesamt für Umwelt und Geologie, Jena), das sie auf Verlangen vorzeigen. Im Zuge der Arbeiten vor Ort werden die Mitarbeiter der oben genannten Büros Ufergrundstücke begehen und Zufahrtswege etc. benutzen.