+++ VERALTET +++ Es gibt eine neue Allgemeinverfügung – siehe Meldung vom 16.03.2020

Nach dem zweiten bestätigten COVID-19-Fall im Landkreis Schmalkalden-Meiningen hat der Koordinationsstab des Landkreises Schmalkalden-Meiningen die Entscheidung getroffen, über den Erlass des Landesverwaltungsamtes hinaus, eine eigene Allgemeinverfügung zu erlassen, die alle Veranstaltungen im gesamten Landkreis Schmalkalden-Meiningen mit mehr als 100 Personen ab sofort untersagt. Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite www.lra-sm.de einzusehen. Sie gilt für öffentliche wie nicht öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel und in geschlossenen Räumen. „Größere Veranstaltungen sind in der aktuellen Lage nicht zu verantworten“, erklärte Susanne Reum, die Leiterin des Koordinationsstabes. „Das Corona-Virus breitet sich exponentiell aus – das heißt, dass sich die Zahl der Ansteckungen innerhalb weniger Tage verdoppeln kann“, so die Vizelandrätin. Zwar verliefen laut Robert-Koch-Institut vier von fünf Fällen mild, aber besonders Ältere und Menschen mit Vorerkrankungen sind gefährdet. Diese Bevölkerungsgruppen gelte es jetzt besonders zu schützen.

Virologen gehen davon aus, dass etwa 15 Prozent der am Coronavirus Erkrankten stationär behandelt werden müssen. „Aus diesem Grund müssen wir die Ausbreitung von COVID-19 bestmöglich verlangsamen, damit die personellen und materiellen Ressourcen in unserem Gesundheitssystem ausreichen“, so Reum. Zudem sei die einwandfreie Nachverfolgung von Kontaktpersonen bei größeren Veranstaltungen, wenn überhaupt, nur mit ungeheurem Aufwand und zeitlichen Verzögerungen möglich. Zudem müssten sich Kontaktpersonen in eine 14-tägige Quarantäne begeben, damit diese keine weiteren Menschen anstecken. Je mehr Menschen in Quarantäne müssten, desto größer seien die Einschnitte für unser gesellschaftliches und wirtschaftliches Leben, erklärt Reum. Die Vizelandrätin bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis. „Ich weiß, dass viel Zeit, Mühe und Engagement in die Vorbereitung zahlreicher Veranstaltungen geflossen ist. Für die Organisatoren tut es uns sehr leid. Wir haben uns alle auf diese Highlights gefreut, aber nun geht ganz klar die Gesundheit unser Bürgerinnen und Bürger, insbesondere der Risikogruppen, vor“, so die Leiterin der Koordinationsstabes.

Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl bis zu 100 Personen dürfen nur unter Einhaltung folgender Verhaltensregeln durchgeführt werden:

  • aktive Information der Teilnehmer über allgemeine Maßnahmen des persönlichen Infektionsschutzes (Händehygiene, Abstand halten, Husten- und Schnupfenetikette)
  • Information an alle Gäste, dass Personen mit Erkältungssymptomen der Veranstaltung fern bleiben müssen
  • angemessene Belüftung des Zuschauerraumes
  • nach Veranstaltungsende Desinfektion von Oberflächen, mit denen die Besucher aktiv mit den Händen in Kontakt gekommen sind (Geländer, Tische, Türklinken, Toiletten)
  • Händedesinfektionsspender aufstellen
  • Erfassung der Personendaten am Eingang inkl. Telefonnummer (mit Einwilligung nach DSGVO)
  • Verlängerung der Einlasszeiten, damit es nicht zu einem Menschenstau kommt (Hinweis, auch am Ende der Veranstaltung langsam und geordnet das Haus zu verlassen)
  • Abstände der aufgestellten Tische im Versorgungsbereich auf mindestens 2m vergrößern
  • bei freien Platzkapazitäten möglichst gleichmäßige Verteilung der Zuschauer im Raum