Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen hat nun Branchenregelungen zur Umsetzung der Hygienevorschriften und des Arbeitsschutzes für das Hotel- und Gaststättengewerbe für die Wiedereröffnung am 15. Mai 2020 veröffentlicht. Darüber informiert das Landratsamt. Für weitere Informationen, auch zu anderen Branchen, bitte das Landratsamt um Geduld. Die Kreisbehörde empfiehlt, von entsprechenden Nachfragen vorerst Abstand zu nehmen, da zunächst der Freistaat am 13. Mai 2020 eine entsprechende Rechtsverordnung angekündigt hat.

Die Branchenregelungen hat der Landkreis unter (www.lra-sm.de > News > Pressemitteilungen) verlinkt.

Auf der Ministeriumsseite sind die Vorgaben unter www.tmasgff.de/fileadmin/user_upload/Gesundheit/Dateien/COVID-19/Branchenregelungen_Hotel_Gaststaetten.pdf zu finden.

Ansprechpartnerin bei Fragen im Referat 54 –Arbeitsschutz ist
Frau Rita Hacke
E-Mail: rita.hacke@tmasgff.thueringen.de
Telefon: 0361 -57381 1541

Weitere Branchenregelungen finden Betriebe ebenfalls auf der Website des Ministeriums. Die Liste wird fortlaufend ergänzt: www.tmasgff.de/covid-19/hygienevorschriften-und-arbeitsschutz