Wie angekündigt, hier der erste Teil der näheren Erläuterungen zur neuen „Corona-Verordnung“ vom 12. Mai 2020; danach dürfen Hotels und Gaststätten ab dem 15.05.2020 wieder öffnen. Natürlich müssen auch hier insbesondere Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.

Der Landkreis informiert …


Hotels und Gaststätten dürfen ab 15. Mai 2020 öffnen – es sind keine weiteren Genehmigungen notwendig!

Aufgrund zahlreicher Anfragen stellt das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen noch einmal klar, dass Hotels und Gaststätten im Landkreis ab 15. Mai 2020 wieder öffnen dürfen. Das geht aus der Thüringer Verordnung zur Freigabe bislang beschränkter Bereiche und zur Fortentwicklung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 12. Mai 2020 hervor, die am 13. Mai 2020 in Kraft getreten ist.

Der Landkreis wird keine separate Allgemeinverfügung zu diesem Thema erlassen.


Wichtig und unbedingt zu beachten ist folgendes:

  • Betreiber/Unternehmer müssen vor der beabsichtigten Wiedereröffnung ein Hygiene- und Schutzkonzept erarbeiten und dieses bis zu Eröffnung umsetzen. Dieses muss nicht bei der Behörde eingereicht werden, geprüft oder freigeben werden.
  • Es muss keine Dokumentation der Gäste und Besucher erfolgen
  • Es wird stichprobenhafte behördliche Kontrollen geben, für die das Hygiene- und Schutzkonzept vorgehalten werden muss
  • Bei der Erarbeitung des Konzeptes sollten sich die Unternehmen an folgenden Empfehlungen orientieren:
    • Branchenregelungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen
    • Handlungsempfehlungen des DEHOGA Thüringen zum Wiederhochfahren der gastgewerblichen Betriebe

Die entsprechenden Dokumente finden Hoteliers und Gastronomen auch auf der Website des Landratsamtes (www.lra-sm.de) gleich auf der Startseite verlinkt.

Zur besseren Übersicht hat das Landratsamt auch eine Checkliste zur Erstellung des Schutzkonzeptes veröffentlicht, die ebenfalls auf der Internetseite des Landkreises zum Download bereitsteht.

 

Weitere Informationen erhalten Hoteliers und Gastronomen unter:


Ansprechpartnerin im Landratsamt ist Frau Biedermann
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Tel: 03693/485-8162