Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen hat im Laufe des 22. Oktobers 2020 die sogenannte Inzidenzzahl von 35 überschritten. Die Inzidenzzahl ist ein von Bund und Ländern festgelegter Corona-Grenzwert, ab dem weitere Maßnahmen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 ergriffen werden müssen. Die Inzidenzzahl im Landkreis Schmalkalden-Meiningen liegt aktuell bei 40,00 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen (Stand 22.10.2020, 10 Uhr; Stand Vortag: 30,4).

Damit ist der Landkreis Schmalkalden-Meiningen verpflichtet, weitere infektionsschutzrechtliche Maßnahmen zu prüfen und per Allgemeinverfügung anzuordnen. Hierüber wird der Krisenstab des Landkreises noch heute abschließend beraten.

Mit einer solchen Allgemeinverfügung werden ergänzend zur aktuell gültigen Verordnung des Freistaates (Zweite Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2) vom 30. September 2020 verschärfende Regelungen insbesondere hinsichtlich der Teilnehmerbegrenzung bei Feierlichkeiten im Familien- oder Freundeskreis sowie Veranstaltungen geregelt.

Die Allgemeinverfügung ist gesetzlich sofort vollziehbar, tritt voraussichtlich am 23. Oktober 2020, in Kraft und gilt dann bis auf Widerruf.