Allgemeinverfügung des Landkreises – neue Obergrenzen für private Feiern

23. Oktober 2020
by

Der Landkreis hat gerade die neue Allgemeinverfügung rausgegeben; diese gilt ERGÄNZEND zur Verordnung des Freistaates Thüringen.

Danach gelten für nichtöffentliche Veranstaltungen nun neue Teilnehmergrenzen:

– in geschlossenen Räumen max. 25 Personen
– unter freiem Himmel max. 50 Personen

Diese Regelungen gelten für Veranstaltungen in „öffentlichen“ Räumen (z.B. Hochrhönhalle, Karolinenheim, „privaten“ Feierräumen) aber auch in Gaststätten.

Natürlich müssen die entsprechenden vorhandenen Hygienekonzepte für die besagten Räumlichkeiten auch entsprechend dafür ausgelegt sein; sollte in den Räumen z.B. der Mindestabstand für 25 Personen nicht zu gewährleisten sein, verringert sich die Obergrenze von 25 Personen entsprechend.

Feiern in privaten Räumen (Wohnung, Gartenhütte, etc.) sind auf 10 Personen begrenzt.

Kommentare sind in diesem Artikel nicht freigeschaltet.