Wegen der hohen Zahl an Corona-Infektionen und -Verdachtsfällen ist es für die Gesundheitsämter in Deutschland zunehmend schwierig, zeitnah Quarantänen für jeden einzelnen Betroffenen zu verfügen. Deshalb hat der Landkreis Schmalkalden-Meiningen am 19. November eine Allgemeinverfügung mit allgemeinen Quarantäne-Regeln erlassen, die ohne gesonderte persönliche Verfügung gelten. Das heißt: Für positiv Getestete tritt eine sofortige und automatische Quarantäne-Pflicht in Kraft, ohne dass die Betroffenen von der Behörde zur Insolation aufgefordert werden müssen. Weiterhin werden positiv Getestete aufgrund der Allgemeinverfügung aufgefordert, sich anhand eines Formulars als Infizierte zu melden und in diesem Zusammenhang notwendige personenbezogene Daten dem Gesundheitsamt mitzuteilen. Dies kann über die Internetseite www.lra-sm.de erfolgen. Laborbefunde werden dem Gesundheitsamt übermittelt, jedoch liegen nicht alle notwendigen Daten immer vor. Des Weiteren müssen positiv Getestete ihre Kontaktpersonen informieren und diese auffordern sich über das Formular „Kontaktpersonen“ beim Gesundheitsamt zu melden.

Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen hat anlässlich der Allgemeinverfügung eine Orientierungshilfe auf seiner Internetseite www.lra-sm.de veröffentlicht, da die bisherige Praxis zeigt, dass für Bürgerinnen und Bürger eine Reihe von Fragen offen bleiben. Daher hat das Gesundheitsamt die drei wichtigsten Fallkonstellationen noch einmal ausführlich erläutert. Sie bieten einen Überblick der Regelungen für positiv auf das Coronavirus getestete Menschen, für Kontaktpersonen und für Menschen, bei denen der Verdacht einer Erkrankung an Covid-19 besteht.

Aufgrund der enormen Fallhäufung ist eine umgehende Kontaktnachverfolgung und lückenlose Fallermittlung derzeit nicht mehr leistbar. Es kommt bei der Kontaktaufnahme zu betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, bei der Fallermittlung und bei der Verbescheidung der  Quarantäneanordnungen zu einem erheblichen Zeitverzug. Auch kann die Erreichbarkeit des Gesundheitsamtes und die Beantwortung von Anfragen aufgrund des hohen Fallaufkommens nicht durchgängig gewährleistet werden. Das Gesundheitsamt bittet um Verständnis für die aktuelle Lage und um aktive Mithilfe der Bevölkerung und die Einhaltung der bekannten Regeln, ohne welche die Pandemie nicht eingedämmt werden kann.

Weiterhin steht die computerunterstützte Servicehotline CovBot des Fachdienst Gesundheit unter 03693-485 4000 zur Verfügung. Hier können mittels Sprachnachricht Anliegen hinterlegt werden.